Fälle der Automobilkanzlei

2009 kaufte unser Mandant einen neuen Opel Insignia 2009 im Wert von rund 36.000 EUR. An dem Fahrzeug zeigten sich laut Käufer im Verlaufe der Zeit die unterschiedlichsten Mängel, die jedoch alle nach Werkstattbesuchen behoben werden konnten, bis auf Probleme am Getriebe des Fahrzeuges, weshalb es auch vom Kaufvertrag zurücktreten wollte.

Der von uns beratene Käufer eines neuen VW Jetta Baujahr 2007 im Wert von rund 23.000 EUR gab an, er habe kurze Zeit nach dem Kauf festgestellt, dass das Getriebe nur sehr ruckartig schalte und auch nur sehr ruckartig beschleunige. Deswegen wollte er den Vertrag rückabwickeln.

Der von uns beratene Käufer erwarb als Kaufmann einen neuen 7er BMW Baujahr 2009 im Wert von rund 112.000 EUR. An dem Kaufvertrag wollte der Käufer jedoch nicht mehr festhalten und wieder rückabwickeln, da ihn Geräusche an dem Fahrzeug störten. Am Ende des Prozesses stand jedoch ein Urteil, welches zu Ungunsten unseres Mandanten ausfiel.

Der von uns beratene Käufer erwarb ein gebrauchtes Carbrio Audi A4 (Baujahr 2009) mit einer Laufleistung von rund 45.000 km zu einem Kaufpreises von fast 40.000 EUR. Da sich das Verdeck nach Angaben des Käufers nur sporadisch ordentlich schließt, wollte dieser den Vertrag wieder rückabwickeln.

Der durch uns vertretene Käufer eines Audi A5 Sportback im Wert von rund 37.000 EUR bemängelte das Getriebe des Fahrzeuges. Nach Angaben des Käufers ließ sich nach einiger Zeit der dritte und fünfte Gang nur noch sehr schwergängig einlegen. Dieser Mangel sei auch in den darauf folgenden Werkstattbesuch nicht behoben worden. Nach den Werkstattbesuchen sei es zudem sporadisch nicht mehr möglich gewesen den zweiten Gang einzulegen.

Unser Mandant kaufte einen neuen hochwertigen Peugeot RCZ 200 im Wert von rund 36.000 EUR. Er erklärte jedoch den Rücktritt vom Vertrag, weil ihn Klappergeräusche an dem Fahrzeug störten.