Fälle der Automobilkanzlei

Unser Mandant erwarb im Jahre 2009 einen neuen Renaul Megane Expression 1.6 im Wert von rund 15.000 EUR. Der Mandant bemängelte, dass Wasser in die Fahrerkabine eindringt und Kupplung und Getriebe schwergängig seien, weswegen er von dem Vertag zurücktreten wollte.

Der von uns betreute Mandant erwarb einen Audi A5 Sportsback als Neuwagen im Wert von über 40.000 EUR im Jahr 2012. Nach Angaben des Mandanten funktionierte die Lenkung nicht ordnungsgemäß und er wollte vom Vertrag zurücktreten.

Unser Mandant erwarb im Jahre 2011 einen neuen Volkswagen Touran Trendline im Wert von über 26.000 EUR. Er bemängelte, dass das Fahrzeug ständig in den teuren Super-Modus schaltete und sowohl kalt als auch warmgelaufen unrund läuft und ruckelt. Deswegen wollte er vom Vertrag zurücktreten.

Im Jahr 2006 erwarb unsere Mandantin einen Fiat Croma Emotion als Neuwagen im Wert von über 29.000 EUR. Nach dem Kauf stellte sie fest, dass das Fahrzeug beim Beschleunigen einen massiven Leistungsverlust erleide und das Fahrzeug massiv ruckelte und ratterte. Daher wollte sie vom Kaufvertrag zurücktreten.

In einem durch uns geführten Verfahren einigten sich Käufer und Verkäufer auf einen Minderungsbetrag in Höhe von 10.000 EUR wegen Farbunterschieden in der Lackierung eines Neufahrzeuges. Der von uns vertretene Käufer erwarb im März 2013 bei der Daimler AG einen Viano als Neuwagen mit der Serienlackierung "LA1 9744 Brillantsilber metallic". Kurz nach der Übergabe stellte er Farbunterschiede in der Lackierung fest. Der Kotflügel wies hinten rechts einen anderen Farbton auf, als das restliche Fahrzeug.

2009 erwarb unsere Mandantin einen neuen BMW 116i im Wert von rund 24.000 EUR. Kurz nach dem Kauf berichtete die Käuferin über einen äußerst hohen Kraftstoffverbrauch, wegen dem sie auch von dem Kaufvertrag zurücktreten wolle. Der Prozess endete mit einem Urteil, welches zugunsten unserer Mandantin ausfiel.