Fälle der Automobilkanzlei

Der von uns betreute Mandant erwarb einen Ford C Max Titanium als Neuwagen Ende 2012. Nach einiger Zeit bemängelte der Mandant einen Wassereintritt in den Fußraum der Beifahrerseite.

Der von uns betreute Mandant erwarb im November 2011 einen Ford S Max als Gebrauchtfahrzeug für 14.480,00 EUR. Wie er uns mitteilte, bemerkte er kurz darauf beim Einlegen des ersten Ganges ein schepperndes Geräusch am Fahrzeug.


Der durch uns vertretene Mandant kaufte einen VW Passat Variant 2.0 TDI Highlife im Wert von über 30.500 EUR. Bereits nach kurzer Zeit bemängelte er, dass das Fahrzeug beim Beschleunigen nach rechts ziehe. Aus diesem Grund wollte er vom Kaufvertrag zurücktreten.

Der durch uns vertretene Käufer erwarb im Jahre 2011 einen BMW X3 xDrive 20d im Wert von fast 55.000 EUR. Er bemängelte, dass die Vorderachse bzw. Lenkung schlackere und poltere sowie das Auftreten weiterer Mängel. Unser Mandant wollte deswegen vom Kaufvertrag zurücktreten.

Der von uns betreute Mandant erwarb einen Ford Fiesta 1,4 als Neuwagen im Jahre 2012 im Wert von fast 18.500 EUR. Der Mandant bemängelte, dass das Fahrzeug innerhalb kurzer Zeit mehrmals nicht mehr angesprungen sei. Aus diesem Grund erklärte er den Rücktritt vom Kaufvertrag.