Pedale

Der von uns beratene Käufer eines neuen VW Jetta Baujahr 2007 im Wert von rund 23.000 EUR gab an, er habe kurze Zeit nach dem Kauf festgestellt, dass das Getriebe nur sehr ruckartig schalte und auch nur sehr ruckartig beschleunige. Deswegen wollte er den Vertrag rückabwickeln.

Auch ließe sich die hintere linke Tür zeitweise nicht mehr öffnen und auch die Fensterführung der Tür sei wackelig. In den Werkstattbesuch seien die Mängel jedoch nicht behoben worden.

Nach erklärtem Rücktritt wurde Klage erhoben. Der Prozess endete mit einem Vergleich in dem sich die Beklagte verpflichtete rund ¾ des Kaufpreises zurück zu erstatten. Der Vergleich wurde geschlossen, da eine sehr kostspielige Beweisaufnahme drohte und auch absehbar war, dass der Prozess sich noch sehr in die Länge ziehen werde. Aufgrund dieser Erwägungen erschien in diesem konkreten Fall der Vergleich als die vernünftigste Lösung.

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