Autokauf

Der Autokauf steht im Zentrum des Autorechts. Während die eigentliche Abwicklung bzw. die Durchführung des Autokaufs relativ einfach abläuft (Auto gegen Geld), können in der Folge verschiedene Störungen auftreten. Die häufigsten Störungen und die damit verbundenen wichtigsten Rechte des Käufers werden nachfolgend in der Übersicht mit weiterführenden Informationen dargestellt.

Beim Autokaufvertrag handelt es sich um einen Kaufvertrag, der spezifisch den Erwerb eines Fahrzeugs regelt. Neben PKW können auch LKW oder weitere besondere Fahrzeuge wie z.B. Oldtimer Gegenstand eines Autokaufvertrags sein. Der Vertrag kann zwischen zwei Privatpersonen bzw. Verbrauchern oder zwischen einer Privatperson und einem Händler geschlossen werden. Außerdem kann bei Autokaufverträgen zwischen Neuwagen und Gebrauchtwagen differenziert werden. Die unterschiedlichen Autokaufverträge weisen unterschiedliche Besonderheiten auf, welche neben der Darstellung der Grundlagen des Autokaufvertrags nachfolgend beschrieben werden.
Grundsätzlich gelten beim Kauf eines LKW zunächst dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie beim Autokauf. LKW-Kaufverträge und PKW-Kaufverträge unterscheiden sich insoweit im Grundsatz nicht. Insbesondere kann auch ein Kaufvertrag über einen LKW aus verschiedenen Gründen angefochten werden. Hierbei gelten dieselben Regelungen, wie bei der Anfechtung eines Autokaufvertrags. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass LKW-Kaufverträge nahezu ausschließlich im B2B-Bereich geschlossen werden, also Verträge zwischen Unternehmen vorliegen. Die im PKW-Bereich häufig anzutreffende Beteiligung eines Verbrauchers findet bei LKW-Kaufverträgen meist nicht statt. Insoweit finden auch spezielle verbraucherschützende Normen z.B. bei Gewährleistungsregelungen oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Anwendung.
Auf den Oldtimer-Kaufvertrag findet zunächst dass allgemeine Kaufrecht Anwendung, wie es für jeden Autokauf gilt. Allerdings existieren hierbei Besonderheiten. Diese Besonderheiten resultieren vor allem daraus, dass Oldtimer oft besondere Sammler- oder Liebhaberstücke sind und sie nicht so einfach austauschbar sind. Außerdem können Oldtimer, im Gegensatz zu neuen Kfz, als Wertanlage gesehen werden. Aufgrund des hohen Alters treten besondere Fragen im Bereich der Sachmängelhaftung auf.

Eine arglistige Täuschung berechtigt zur Anfechtung des Autokaufvertrages und kann damit zur Rückabwicklung des Autokaufvertrages führen. Bei der arglistigen Täuschung handelt es sich in der Praxis des Autorechts um den wichtigsten Anfechtungsgrund. Eine Vielzahl von Verhaltensweisen können sich als arglistige Täuschung darstellen und kommen insoweit als Anfechtungsgrund in Betracht. Besonders praxisrelevante Anfechtungsgründe sind die Zusicherung nicht vorhandener Fahrzeugeigenschaften, z.B. die falsche Behauptung, das Fahrzeug sei unfallfrei.