Gangschaltung

2009 kaufte unser Mandant einen neuen Opel Insignia 2009 im Wert von rund 36.000 EUR. An dem Fahrzeug zeigten sich laut Käufer im Verlaufe der Zeit die unterschiedlichsten Mängel, die jedoch alle nach Werkstattbesuchen behoben werden konnten, bis auf Probleme am Getriebe des Fahrzeuges, weshalb es auch vom Kaufvertrag zurücktreten wollte.

Der Käufer gab an, dass starke Vibrationen an dem Fahrzeug auftreten, sollte man im unteren Drehzahlbereich fahren. Seinem Eindruck nach fühle sich die Fahrt an, als fahre man über ein Waschbrett. Hinzu käme, dass im kalten Zustand das Automatikgetriebe häufig in den Leerlauf schalte und die Gänge nicht mehr fände.

Das Verfahren wurde mit einem Vergleich abgeschlossen, mit dem sich der Verkäufer verpflichtete rund 60% des Kaufpreises zurückzuerstatten. Im konkreten Fall konnte nicht eindeutig geklärt werden, inwiefern sich die Vibrationen in einem tolerablen Bereich befanden. Deswegen bestand ein nicht unerhebliches Prozessrisiko, darüber hinaus wurde das Auto auch während des langen Prozesses noch weiterhin genutzt, sodass sich eine nicht unerhebliche Nutzungsentschädigung abzeichnete, somit erschien einen Vergleich als die vernünftigste Lösung.

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