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Die KFZ-Wandlung
Mit einer KFZ-Wandlung kann die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs erreicht werden. Voraussetzung hierfür sind vor allem Mängel am Auto. Obwohl mit der Wandlung umfassende Veränderungen in den Rechtsbeziehungen zwischen Autohändler und Fahrzeugkäufer verbunden sind, sind deren Voraussetzungen oftmals schnell erfüllt. Entsprechend gut sind die Chancen für eine erfolgreiche Wandlung.
Der Leasing-Rücktritt
Auch beim Leasing von Fahrzeugen ist ein Rücktritt möglich. Zu unterscheiden sind zwei Formen des Rücktritts: der (eher seltene) Rücktritt vom Leasingvertrag und der (häufige) Rücktritt des Leasingnehmers vom Kaufvertrag über das Leasingfahrzeug.
KFZ-Rücktritt in der Übersicht
Was ist ein KFZ-Rücktritt?
Mit einem KFZ-Rücktritt, genauer: einem Rücktritt vom KFZ-Kaufvertrag, kann die Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Fahrzeug erreicht werden. Dies bedeutet, dass das Auto zurückgegeben und der Kaufpreises zurückbezahlt wird.
Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Auto
Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Auto können die ursprünglichen vertraglichen Verpflichtungen rückgängig gemacht werden. Insbesondere kann der Fahrzeugkäufer den von ihm gezahlten Kaufpreis zurück fordern. Dafür muss er das Fahrzeug dem Verkäufer zurück geben. Daneben sind verschiedene weitere gegenseitigen Leistungen abzuwickeln. Rücktritte vom Kaufvertrag sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Das Fahrzeug muss insbesondere mangelhaft sein.
Aus dem Blog zum Autorecht:
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