Fälle der Automobilkanzlei

Der von uns betreute Käufer erwarb einen gebrauchten Audi A3 Sportsback (Baujahr: 2008) mit einer Laufleistung von rund 45.000 km und einem Wert von 26.800 EUR von einem Autohaus. Nach Angaben des Käufers wies das Fahrzeug Lackschäden auf, weshalb wollte dieser vom Kaufvertrag zurücktreten wollte.

Im konkreten Fall hat der von uns vertretene Käufer zwei Neuwagen erworben. Einen 1er und einen X1 BMW, beide Baujahr 2010 und beide im Wert von ca. 30.000 EUR. Beide Fahrzeuge litten jedoch nach Angaben des Käufers unter störenden Motorgeräuschen, wegen denen er vom Vertrag wieder zurücktreten möchte.

Unser Mandant erwarb im Jahre 2011 einen 5er BMW als Neuwagen im Wert von ca. 60.000 EUR. Der Käufer war jedoch der Ansicht, dass das Automatikgetriebe nicht mehr ordentlich funktioniere und erklärte deswegen den Rücktritt vom Kaufvertrag.
Tipps zu Kauf von und Gewährleistung bei Luxuswagen. Rechtsanwalt Andreas Böhm erläutert die Besonderheiten bei hochpreisigen Fahrzeugen.
In: "Wenn das Traumauto zur Enttäuschung wird", Handelsblatt, 07.03.2012