Fälle der Automobilkanzlei

Der von uns vertretene Mandant erwarb einen Renault Wind Night & Day im Wert von über 20.000 EUR als Neuwagen im Jahre 2010. Nach kurzer Zeit bemerkte er nach seinen Angaben, dass das Getriebe nicht ordnungsgemäß gemäß funktioniere. Aus diesem Grund wollte er vom Kaufvertrag zurücktreten.

Die von uns vertretene Käuferin eines Ford KA Metall 3D im Wert von über 13.000 EUR erwarb ihr Fahrzeug im Jahre 2012 als Neuwagen. Kurz nach Übergabe des Fahrzeugs bemerkte sie, dass die Start-Stopp-Automatik nicht funktioniere, weswegen sie den Vertrag rückabwickeln wollte.

Unser Mandant erwarb einen neuen Ford Focus Style im Wert von über 21.500 EUR im jahr 2009. Nach seinen Angaben kam es zu massiven Problemen mit der Fahrzeugelektronik, weswegen er von dem Vertrag zurücktreten wollte.

Unsere Mandantin kaufte im Jahr 2010 einen Peugeot 807 als Gebrauchtwagen (Erstzulassung: 2004) im Wert von fast 8.000 EUR. Kurze Zeit nach dem Kauf bemerkte sie, dass die Zündeinrichtung mangelhaft sei und darüber hinaus Probleme mit der Batteriespannung und dem Getriebe aufgetreten seien. Sie wollte den Vertrag rückabwickeln.

Der von uns beratene Käufer erwarb einen Peugeot 5008 im Wert von fast 30.000 EUR im Jahr 2010. Er berichtete, dass es bereits kurz nach der Übergabe zu plötzlichem Leistungsverlust des Fahrzeugs kam. Aus diesem Grund wollte er den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Die von uns beratene Mandantin erwarb einen Alfa Romeo Spider im Jahr 2010 als Neuwagen im Wert von über 38.000 EUR. Sie gab an, dass der Dieselpartikelfilter sich ständig bereits nach unter 300 gefahrenen Kilometern regeneriere. Deswegen wolle sie den Vertrag rückabwickeln.