Lenkrad

Unser Mandant erwarb im Jahre 2012 einen Audi A6 2.0 TDI als Gebrauchtwagen (Baujahr 2011) im Wert von über 32.000 EUR. Der Käufer war der Ansicht, dass die Lenkung nicht ordnungsgemäß funktioniere und erklärte deswegen den Rücktrittvom Kaufvertrag.

Bereits kurz nach dem Kauf bemerkte unser Mandant, dass die Lenkung nicht ordnungsgemäß funktioniere. Dabei werde die Lenkhilfe teilweise sehr leicht und dann wieder sehr hart, wodurch sich das Fahrzeug schwer kontrollieren ließe. Auch nach dreimaligem Werkstattaufenthalt konnte dieses Problem laut unserem Mandanten nicht behoben werden. Die Gegenseite ist der Auffassung, dass die vom Käufer beschriebenen Mängel nicht bestehen.

Die Gegenseite wies den Rücktritt zunächst zurück, befürwortete jedoch vor Klageerhebung eine Rückabwicklung. Die endgültige Entscheidung der Gegenseite wird derzeit abgewartet.

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