Was ist ein KFZ-Rücktritt?
Mit einem KFZ-Rücktritt, genauer: einem Rücktritt vom KFZ-Kaufvertrag, kann die Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Fahrzeug erreicht werden. Dies bedeutet, dass das Auto zurückgegeben und der Kaufpreises zurückbezahlt wird.
Wann ist ein Rücktritt möglich?
Um von einem Auto-Kaufvertrag zurückzutreten, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vorliegen eines Mangels
- Erhebblichkeit des Mangels
- I.d.R. eine Fristsetzung zur Nachbesserung
- Rücktrittserklärung
Weitere Einzelheiten zum Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Auto...
Was passiert nach der Rücktrittserklärung?
Sind die o.g. Voraussetzungen erfüllt, entsteht ein sogenanntes Rückgewährschuldverhältnis, welches den Verkäufer verpflichtet, den Kaufpreis gegen Rückgabe des Autos an den Käufer zurückzuzahlen. Damit erfolgt eine Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Daneben kommen weitere Ansprüche in Betracht, die der Autokäufer möglicherweise hat. So kann er insbesondere Ersatz verschiedener Aufwendungen und Schadenersatz verlangen. Auch die Verzinsung seines eingesetzten Kapitals (Kapitalverzinsung) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Gegenzug muss der Käufer für die mit dem Auto gefahrenen Kilometer Wertersatz, die sog. Nutzungsentschädigung leisten.
Weitere Einzelheiten zur Rückabwicklung des Kaufvertrags...
Gibt es weitere Rückgaberechte?
Es existiert kein allgemeines Rückgaberecht. Insbesondere kann in der Regel nicht einfach durch die Einhaltung einer besimmten Frist vom Kaufvertag zurückgetreten werden. Solche Möglichkeiten existieren allenfalls im Fernabsatz, der jedoch beim Auto-Kaufvertrag und dessen Rückabwicklung nur eine untergeordnete Rolle spielt. Die Rückabwicklung des Kaufvertrages ist vielmehr grundsätzlich von den oben genannten Voraussetzungen abhängig. Der Rücktritt soll kein verstecktes Rückgaberecht des Käufers sein.
Wer zahlt die Kosten des Rücktritts?
Liegen die Voraussetzungen für eine Rückabwicklung des Autokaufvertrag vor, so muss der Verkäufer die Kosten dafür tragen. Kosten die dem Käufer bereits entstandenen sind, kann dieser als Schadensersatz geltend machen. Regelmäßig gehören zu den ersatzfähigen Kosten auch die Anwaltskosten. Im Fall der erfolgreichen Einschaltung eines Anwalts muss der Verkäufer auch die Anwaltsrechnung bezahlen.
Was ist der Unterschied zwischen Rücktritt und Wandlung?
Der Begriff „Rücktritt“ hat im Gesetz den Begriff der „Wandlung“ ersetzt. Ein KFZ-Rücktritt ist demnach - von juristischen Feinheiten abgesehen - im Ergebnis dasselbe wie eine KFZ-Wandlung. Dabei ist der Begriff des Rücktritts die aktuelle/modernere Bezeichnung.
Anwalt für die Rückabwicklung vom Autokaufverträgen
Haben Sie weitere Fragen? Gerne beantworten wir diese individuell für Ihren Fall. Wir sind eine deutschlandweit tätige Anwaltskanzlei mit umfassender Erfahrung im Autorecht. Seit Jahren gehört die Rückabwicklung von Autokaufverträgen zu unserem Kernkompetenzen.