Wasser

Der von uns betreute Mandant erwarb einen Ford C Max Titanium als Neuwagen Ende 2012. Nach einiger Zeit bemängelte der Mandant einen Wassereintritt in den Fußraum der Beifahrerseite.

Der Mandant berichtet weiter, dass er das Fahrzeug mehrfach dem Autohaus zur Nachbesserung vorgestellt habe. Eine erfolgreiche Beseitigung des vom Mandanten behaupteten Mangels ist jedoch nicht erfolgt.

Sodann wandte sich der Mandant an uns. Nach einiger Korrespondenz, konnte mit dem Autohaus ein Vergleich über eine Rückabwicklung geschlossen werden. Streitig waren hierbei die Rahmenbedingungen, insbesondere die Nutzungsentschädigung für das Fahrzeug sowie der Anspruch des Mandanten auf Kapitalverzinsung. Letztlich konnte auch darüber eine Einigung erzielt werden. Es wurde zudem ein Anschlussgeschäft eines neuen Ford C-Max mit dem Autohaus vereinbart.

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