Reifenspur

Der durch uns vertretene Mandant kaufte einen VW Passat Variant 2.0 TDI Highlife im Wert von über 30.500 EUR. Bereits nach kurzer Zeit bemängelte er, dass das Fahrzeug beim Beschleunigen nach rechts ziehe. Aus diesem Grund wollte er vom Kaufvertrag zurücktreten.

Unser Mandant berichtete, dass das Fahrzeug bei der Beschleunigung nach rechts ziehe. Besonders deutlich sei dies bei starker Beschleunigung oder bei Fahrten über 120 km/h. Auch nach mehrfachem Werkstattbesuch sei dieser Mangel nicht behoben worden. Der Rücktritt vom Kaufvertrag wurde erklärt, die Gegenseite wies die Mängel jedoch zurück und lehnte eine Rückabwicklung des Kaufvertrages ab.

Daraufhin wurde Klage beim zuständigen Landgericht gegen das Autohaus erhoben um den Kauf rückabzuwickeln. Ein vor der mündlichen Verhandlung eingeholtes gerichtliches Sachverständigengutachten bestätigte vollumfänglich die Mangelhaftigkeit des Fahrzeuges, worauf die Gegenseite den Rückabwicklungsanspruch als solchen und auch die geltend gemachten Positionen weitgehend anerkannte. Derzeit werden noch wenige offene Punkte und ein ordnungsgemäßer Abschluss des gerichtlichen Verfahrens geklärt.

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