Motor

Im konkreten Fall hat der von uns vertretene Käufer zwei Neuwagen erworben. Einen 1er und einen X1 BMW, beide Baujahr 2010 und beide im Wert von ca. 30.000 EUR. Beide Fahrzeuge litten jedoch nach Angaben des Käufers unter störenden Motorgeräuschen, wegen denen er vom Vertrag wieder zurücktreten möchte.

Nach Angaben unseres Mandanten fiel nach einiger Zeit ein ungewöhnliches Motorgeräusch des X1 auf. Nach einigem hin und her mit der BMW Niederlassung wurde der Turbolader und die Umlenkrolle gewechselt, die Geräusche hätten jedoch weiterhin bestanden. Es folgten weitere Reparaturen an der Spannvorrichtung des Antriebsriemens und den Türdichtungen. Diese Maßnahmen seinen jedoch ebenfalls nicht geeignet gewesen die störenden Geräusche zu beseitigen. Einige Zeit später seinen die gleichen Geräusche an dem 1er BMW festzustellen gewesen, zudem seien Probleme an den Dichtungen der Fenster aufgetreten. Die Ursache hinsichtlich der Motorgeräusche wurde nun an der Steuerkette des Fahrzeuges vermutet. Die Gegenseite behauptet, es handle sich nicht um einen Mangel sondern normale Motorengeräusche.

Bezüglich beider Fahrzeuge wurde nun Klage gegen die BMW Niederlassung erhoben um den Kauf wieder rückabzuwickeln.

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