Sprühflasche

Der von uns betreute Käufer erwarb einen gebrauchten Audi A3 Sportsback (Baujahr: 2008) mit einer Laufleistung von rund 45.000 km und einem Wert von 26.800 EUR von einem Autohaus. Nach Angaben des Käufers wies das Fahrzeug Lackschäden auf, weshalb wollte dieser vom Kaufvertrag zurücktreten wollte.

Die Hälfte des Kaufpreises wurde über eine Bank finanziert. Nach Angaben des Käufers stellte dieser kurze Zeit nach dem Kauf fest, dass am hinteren Radkasten des Fahrzeuges eine Delle zu sehen sei, zudem sei festgestellt worden, dass Lackierarbeiten an dem Auto durchgeführt wurden. Unser Mandant hatte den Verdacht, es könnte sich um einen Unfallwagen handeln. Er erklärte daraufhin den Rücktritt vom Kaufvertrag gegenüber dem Autohaus.

Nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht möglich war, kam es zu einem Klageverfahren. Es bestand jedoch ein Restrisiko für den Kläger, dass nicht eindeutig bewiesen werden konnte, dass es sich um ein Unfallwagen handelt. Der Verkäufer erklärte, es habe lediglich eine beim Gebrauchtwagenkauf häufige "Aufbereitung" des Fahrzeuges stattgefunden. Deswegen wurde das Verfahren durch den Käufer mit einem Vergleich beendet, in dem sich das Autohaus verpflichtete rund 85 % des Kaufpreises zurückzuerstatten.

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