Gangschaltung

Unser Mandant erwarb im Jahre 2011 einen 5er BMW als Neuwagen im Wert von ca. 60.000 EUR. Der Käufer war jedoch der Ansicht, dass das Automatikgetriebe nicht mehr ordentlich funktioniere und erklärte deswegen den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Kurz nach dem Kauf bemerkte unser Mandant Unregelmäßigkeiten am Automatikgetriebe. Nach seinen Angaben zeige der Bordcomputer des Fahrzeuges ihm an, dass sich das Getriebe im Getriebenotprogramm befände. In diesem Zusammenhang bemängelte unser Mandant weiter, dass das Automatikgetriebe teilweise sehr hart oder überhaupt nicht schalte. Weder die Schaltwippen am Lenkrad funktionierten noch eine manuelle Bedienung des Getriebes. Zudem spürte unser Mandant ein penetrantes Fahrruckeln, wenn er mit dem Auto eine leichte Steigung bewältigen wollte und dabei mehr als 70 km/h fuhr. Die Mangelhaftigkeit des Fahrzeuges wird vom Verkäufer des Fahrzeuges bestritten.

Die Probleme konnten nach Verhandlungen mit der zuständigen BMW Niederlassung und dem Einbau eines neuen Getriebes nicht behoben worden. Daraufhin ist der Rücktritt erklärt worden. Da sich die Parteien außergerichtlich nicht einigen konnten, wurde nun Klage erhoben.

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