Lenkrad

Der von uns betreute Mandant erwarb einen Audi A5 Sportsback als Neuwagen im Wert von über 40.000 EUR im Jahr 2012. Nach Angaben des Mandanten funktionierte die Lenkung nicht ordnungsgemäß und er wollte vom Vertrag zurücktreten.

Die Lenkung arbeitete nach Angaben des Mandanten bei Geschwindigkeiten ab 130 km/h sehr nervös, als würde das Fahrzeug von Windböen hin- und hergedrückt, wogegen man ständig gegenlenken musste. Die Frist zur Beseitigung der Mängel wurde von der Gegenseite nicht eingehalten, weswegen unser Mandant vom Vertrag zurücktreten wollte.

Es konnte sich außergerichtlich auf eine Rückabwicklung des Vertrages geeinigt werden.

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