Sprühflasche

In einem durch uns geführten Verfahren einigten sich Käufer und Verkäufer auf einen Minderungsbetrag in Höhe von 10.000 EUR wegen Farbunterschieden in der Lackierung eines Neufahrzeuges. Der von uns vertretene Käufer erwarb im März 2013 bei der Daimler AG einen Viano als Neuwagen mit der Serienlackierung "LA1 9744 Brillantsilber metallic". Kurz nach der Übergabe stellte er Farbunterschiede in der Lackierung fest. Der Kotflügel wies hinten rechts einen anderen Farbton auf, als das restliche Fahrzeug. 

Der Käufer hatte den Verdacht, dass das Fahrzeug in dem Bereich nachlackiert wurde. Er orderte die Lieferung eines mangelfreien Neuwagens und erklärte den Rücktritt. Der Verkäufer bot eine umfangreiche Nachlackierung der betroffenen Fahrzeughälfte an. Der Käufer mochte sich hiermit nicht zufriedengeben. Wir forderten den Verkäufer zur Rückabwicklung auf. Dieser lehnte die Rückabwicklung ab. Zur Begründung führte er aus, das Fahrzeug sei "noch im Herstellerwerk nachlackiert" worden. Der Verkäufer bot an, den Kaufpreis um 1.500 EUR zu mindern. Auch hiermit wollte sich der Käufer nicht abfinden.

Wir reichten eine Klage auf Rückabwicklung beim Landgericht Berlin ein. Nach einigen Verhandlungen bot der Verkäufer eine kurzfristige Zahlung in Höhe von 10.000 EUR an. Der Käufer akzeptierte diesen Minderungsbetrag. Daraufhin schlossen wir einen schriftlichen Vergleich, mit dem der Rechtsstreit noch im Dezember 2013 ohne mündliche Verhandlung und umfangreiche Beweisaufnahme beendet wurde.

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