Wasser

Unser Mandant erwarb im Jahre 2009 einen neuen Renaul Megane Expression 1.6 im Wert von rund 15.000 EUR. Der Mandant bemängelte, dass Wasser in die Fahrerkabine eindringt und Kupplung und Getriebe schwergängig seien, weswegen er von dem Vertag zurücktreten wollte.

Nach dreimaliger Reparatur, wobei auch die Kupplung ausgetauscht wurde, bestanden die Mängel nach Angaben unseres Mandanten weiterhin fort. Dieses wurde durch ein Sachverständigengutachten bestätigt, wobei festgestellt wurde, dass durch Löcher im Karosserieboden Feuchtigkeit eindringt. Dieser Mangel reicht aus, um vom Vertrag zurückzutreten.

Die Angelegenheit endete mit einem Urteil zugunsten unseres Mandanten. Der Verkäufer wurde zur Rückzahlung der bereits erhaltenen Raten plus Verzinsung und Erstattung der vergeblichen Aufwendungen, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, sowie Ablösung des Darlehens verurteilt.

Anzeige

Individuelle Beratung im Autorecht

Ein erfahrener Rechtsanwalt beantwortet individuell und kurzfristig alle autorechtlichen Fragen. Aufgrund langjähriger Erfahrung durch die Bearbeitung einer Vielzahl autorechtlicher Mandate bundesweit kennen die Anwälte der Automobilkanzlei die Besonderheiten des Autorechts im Detail (mehr über die Fälle). Gerne beraten wir telefonisch, per Video oder persönlich in der Automobilkanzlei in Berlin.  

 

Jetzt Termin vereinbaren >

Anzeige