Elektronik

Die von uns vertretene Käuferin eines Ford KA Metall 3D im Wert von über 13.000 EUR erwarb ihr Fahrzeug im Jahre 2012 als Neuwagen. Kurz nach Übergabe des Fahrzeugs bemerkte sie, dass die Start-Stopp-Automatik nicht funktioniere, weswegen sie den Vertrag rückabwickeln wollte.

Unsere Mandantin berichtete, dass die Start-Stopp-Automatik ihres Fahrzeuges regelmäßig ausfiele, was auf einen Mangel in der Stromversorgung des Fahrzeuges zurückzuführen sein könnte. Auch bei drei Werkstattaufenthalten sei dieses Problem nicht behoben wurden. Daher erklärte unsere Mandantin den Rücktritt vom Vertrag. Die Gegenseite bestritt das vorliegen von Mängeln und lehnte eine Rückabwicklung des Vertrages ab.

Hierauf wurde Klage erhoben. Im Rahmen des Verfahrens wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt, welches die Mängel bestätigte. Die Verkäuferin wurde zur Rücknahme des Fahrzeuges verurteilt.

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