Fälle der Automobilkanzlei

Zur Finanzierung eines Mercedes-Benz ML im Wert von fast 80.000 EUR schloss unser Mandant einen Leasingsvertrag mit der Mercedes Leasing GmbH ab. Nach der Übergabe des Fahrzeuges beanstandete er einen gegenüber Herstellerangaben um fast 50 % überhöhten Kraftstoffverbrauch und diverse elektronische Fehlfunktion, einschließlich des aktiven Spurhalteassistenten.

Im September 2013 erwarb die Käuferin einen Audi Q7 als Gebrauchtwagen für 56.000 EUR. Nach der Übergabe des Fahrzeuges beanstandete sie beim Händler über 25 verschiedene Positionen, darunter verschiedene elektronische Probleme und eine schlechte Verarbeitung der im Fahrzeug verbauten Plastikteile.

Zur Finanzierung eines MINI Clubman S im Wert von 30.984,63 EUR schloss unser Mandant einen Leasingsvertrag ab. Nach der Übergabe des Fahrzeuges im Sommer 2013 beanstandete er bei einer vom Hersteller anerkannten Fachwerkstatt einen einen gegenüber Herstellerangaben um fast 30 % überhöhten Kraftstoffverbrauch. Diese führte eine Verbrauchsmessfahrt durch, ohne den Mehrverbrauch abzustellen.

Unsere Mandantin übernahm im Juni 2014 einen Audi A1 Ambition als Neuwagen zu einem Kaufpreis von ca. 20.000 EUR. Der Kauf wurde teilweise über ein Darlehen finanziert. Sie rügt sporadische Funktionsbeeinträchtigung des Getriebes. Das Schalten des ersten und des Rückwärtsganges sei dann teilweise nur sehr schwer und teilweise gar nicht möglich.

Der von uns vertretene Mandant beanstandet bei seinem am Anfand des Jahres 2014 als Vorführwagen zum Preis von 45.000 EUR erworbenen Mercedes-Benz E200 Cabrio Mängel im Bereich der Lenkung. Es sollen knackende und krachende Geräusche beim Einlenken in eine Kurve bei gleichzeitiger Betätigung der Bremse festzustellen sein. Nachdem bei mehreren Werkstattaufenthalten in einer Vertragswerkstatt bzw. einer Niederlassung keine Abhilfe geschaffen worden sein soll, wollte er vom Kaufvertrag zurücktreten.

Der von uns vertretene Käufer eines Volvo XC60 übernahm im Jahr 2013 das Fahrzeug als Neuwagen. Der vereinbarte Kaufpreis betrug ca. 33.000 EUR. Im ersten Jahr wurde das Fahrzeug über ein Leasing finanziert, danach zahlte unser Mandant den weiteren Kaufpreis. Nach seinen Angaben traten Mängel in der Form auf, dass das Fahrzeug ruckelte und kein Gas mehr annahm. Zusätzlich leuchtete die Motorkontrolllampe und es erschien der Hinweis, dass das Fahrzeug nicht weiter gefahren werden soll. Nachdem mehrere Nachbesserungsversuche der Verkäuferin erfolglos blieben, wollte er den Vertrag rückabwickeln.