Der von uns vertretene Mandant beanstandet bei seinem am Anfand des Jahres 2014 als Vorführwagen zum Preis von 45.000 EUR erworbenen Mercedes-Benz E200 Cabrio Mängel im Bereich der Lenkung. Es sollen knackende und krachende Geräusche beim Einlenken in eine Kurve bei gleichzeitiger Betätigung der Bremse festzustellen sein. Nachdem bei mehreren Werkstattaufenthalten in einer Vertragswerkstatt bzw. einer Niederlassung keine Abhilfe geschaffen worden sein soll, wollte er vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wir erklärten für unseren Mandant den Rücktritt vom Kaufvertrag. Innerhalb der gesetzten Frist zur Stellungnahme reagierte die Verkäuferin mit einer Eingangsbestätigung, in der sie mitteilte, dass sie das Rückabwicklungsbegehren zur Prüfung an die Zentrale weitergegeben habe. Hinsichtlich beanstandeten Mängel wurde keine Aussage getroffen. Nach weiteren vier Wochen teilte die Verkäuferin mit, dass die von unserem Mandanten vorgetragenen Beanstandungen aus ihrer Sicht keinen Mangel, sondern normale Arbeitsgeräusche darstellen. Da auch direkte Bemühungen unseres Mandanten keine einvernehmliche Lösung brachten, haben wir zur Durchsetzung des Rückabwicklungsanspruches Klage beim einem zuständigen Gericht eingereicht. Derzeit wird das Fahrzeug durch einen gerichtlichen Sachverständigen begutachtet.