Unser Mandant leaste einen Mercedes-Benz E400 im Wert von ca. 72.000 €. Kurze Zeit nach der Übergabe des Fahrzeuges beanstandete er die nach seinem Empfinden ungewöhnlichen Quietschgeräusche beim Betätigen der Bremse im Stadtverkehr. Der Wagen war deshalb im Januar zweimal für etwa 3 - 4 Tage zur Nachbesserung in anerkannten Fachwerkstätten des Herstellers. Im März forderte der Leasingnehmer die Leasinggeberin zur Beseitigung der Mängel auf. Diese verwies ihn an den Verkäufer. Daraufhin beauftragte er uns mit der Leasing-Rückabwicklung.
Wir erklärten gegenüber dem Verkäufer den Rücktritt und informierten die Leasinggeberin entsprechend. Daimler stimmte dem Rücktritt zu. Der Verkäufer verlangte zunächst eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 0,5% des Kaufpreises, was einer voraussichtlichen Gesamtlaufleistung von lediglich 200.000 km entspricht. Zudem setzte Daimler einen unzutreffenden Kilometerstand an.
Wir beanstandeten dies und machten noch die Kosten für die vom Leasingnehmer angeschafften Winterreifen und die Rechtsverfolgungskosten geltend. Daraufhin erstattete Daimler diese Positionen und verständigte sich mit dem Leasingnehmer auf eine Nutzungsentschädigung von 0,4 % des Kaufpreises. Wir konnten den Abrechnungsbetrag damit um etwa 2.000 € zugunsten des Leasingnehmers korrigieren.