Die Käuferin erwarb im Jahre 2013 einen BMW 320i Limousine als Neuwagen für ca. 35.500,00 €. Im März diesen Jahres verlangte sie vom Verkäufer die Reparatur des Fahrzeuges. Sie spüre beim Abbremsvorgang ein "Rubbeln" oder "Ruckeln". Der Verkäufer lehnte eine kostenlose Reparatur zunächst ab und reagierte auf eine Fristsetzung der Käuferin nicht.
Die Käuferin beauftragte uns mit der außergerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs auf Nachbesserung. Wir setzten dem Verkäufer mit einem anwaltlichen Schreiben eine Frist zur kostenfreien Instandsetzung des Fahrzeuges.
Daraufhin traf die Gegenseite eine "Kulanzenscheidung", wonach der Austausch der Bremsscheiben gegen Zahlung von 47,00 € erledigt würde. Dabei würden die Materialkosten vollständig und 50% der Kosten der Arbeitsleistung übernommen. Wir waren der Ansicht, dass die Reparatur für die Käuferin kostenfrei zu erfolgen habe. Die Käuferin wollte die Arbeiten jedoch kurzfristig erledigt haben, empfand den Preis als annehmbar und nahm das Angebot deshalb an.