Mobiltelefon

Der von uns betreute Mandant erwarb einen Seat Leon im Jahre 2013 als Jahreswagen im Wert von etwa 24.000 EUR. Der Mandant bemängelte unter anderem, dass sich sein Mobiltelefon nicht wie vorgesehen über eine Funkverbindung mit dem Fahrzeug verbinden lasse. Aus diesem Grund erklärte er den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Unser Mandant gab an, dass sich Mobiltelefone nicht über eine Funkverbindung mit dem Fahrzeug verbinden lasse. Er habe es mit seinem Telefon, aber auch anderen Modellen versucht. In diesem Zusammenhang soll es sporadisch auch zum Ausfall des Radios und des Bordcomputers gekomnen sein. Bei mehreren Werkstattbesuchen konnte der Mangel laut unserem Mandanten nicht beseitigt werden. Da er weitere Versuche der Mangelbeseitigung ablehnt, erklärten wir für unseren Mandanten den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Gegenseite reagierte auf den Rücktritt mit einem Bestreiten der Mängel und der Behauptung, sie habe keine ausreichende Möglichkeit zur Nachbesserung gehabt. Nach direkten Verhandlungen zwischen den Parteien konnte eine einvernehmliche Lösung erzielt werden.

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