Elektronik

Der von uns vertretene Käufer eines Mercedes Benz C 220 CDI BlueEFFICiENCY erwarb sein Fahrzeug im Wert von über 48.000 EUR im Jahr 2011. Bereits nach kurzer Zeit stellte er fest, dass das Intelligent-Light-System des Fahrzeugs mangelhaft sei. Er wollte deswegen die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeuges gleicher Art.

Unser Mandant berichtete, dass das Intelligent-Light-System des Fahrzeuges nicht ordnungsgemäß funktioniere. Da die Innenraumbeleuchtung nicht in den Nachtmodus schalte könne das Fahrzeug bei Dunkelheit nicht ordnungsgemäß benutzt werden. Auch weitere Funktionen des Fahrzeuges funktionieren nach seinen Angaben nur mangelhaft. Auch nach dreimaligen Nachbesserungsmaßnahmen sei der Mangel nicht behoben worden. Aus diesem Grund verlangte unser Mandant eine Nacherfüllung in Form einer Nachlieferung. Die Gegenseite lehnte dies jedoch mit der Begründung ab, das Fahrzeug sei in vertragsgerechten Zustand. Auf die erneute Aufforderung zur Nacherfüllung reagierte die Gegenseite nicht.

Nun wurde Klage erhoben. Eine Entscheidung des Verfahrens steht noch aus.

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