Lenkrad

Der Käufer erwarb einen Land Rover Discovery 4 als Neufahrzeug zum Preis von etwa 65.000 €. Anfang des Jahres beanstandete er beim Verkäufer eine aus seiner Sicht fehlerhafte Funktion der RDS-Funktion. Die im Fahrzeug verbaute Anlage erkenne die Verkehrsdurchsagen aller empfangbaren Radiosender und gebe diese zum Teil simultan wieder. Es sei nicht möglich, die Verkehrsmeldungserkennung auf einzelne ausgewählte Sender zu beschränken. Er forderte Nachbesserung. Der Verkäufer lehnte ab. 

Eine solche Funktion sei nicht Stand der Technik und bei keinem Discovery des Baujahres vorhanden. Daraufhin beauftragte uns der Käufer mit der Geltendmachung der Gewährleistungsrechte. Wir forderten den Verkäufer auf Wunsch des Käufers zunächst zur Nacherfüllung durch Ersatzlieferung auf. Der Bevollmächtigte des Verkäufers teilte nach einer gewährten Fristverlängerung mit, dass sich der technische Support von Land Rover mit dem Käufer zur "Erörterung des Problems" in Verbindung setzen würde. Daraufhin reichten wir beim Landgericht Potsdam eine Klage auf Ersatzlieferung, hilfsweise Rückzahlung des Kaufpreises ein.

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