Tunnel

Der von uns vertretene Käufer erwarb im Jahre 2012 einen VW Tiguan als Neuwagen im Wert von 33.155,00 EUR. Kurz nach der Übergabe vernahm er ein ungewöhnliches Klappern im Bereich des vorderen linken Rades. Der Käufer gab an, dieses Geräusch trete bei Fahrten auf unwegsamer Straße auf. 

Nachdem Reparaturarbeiten durchgeführt wurden, konnte der Käufer das Geräusch weiterhin hören. Er setzte dem Händler nochmals eine Frist zur Nacherfüllung. Diese Frist verstrich. Eine erfolgreiche Mängelbeseitigung erfolgte nicht.

Daraufhin wandte sich der Käufer an uns. Wir haben für den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. VW hat der Rückabwicklung zugestimmt. Im Rahmen der Rückabwicklung ist nun die Höhe der vom Käufer zu erstattenden Nutzungsentschädigung streitig. Volkswagen verlangt eine Nutzungsentschädigung von 0,5% des Fahrzeugwertes bei Auslieferung je angefangene 1.000 km.

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