Beim Autokauf hat der Käufer verschiedene gesetzliche Gewährleistungsrechte. Diese sind:
- Nacherfüllung
- Wandlung/Rücktritt
- Minderung
- Schadenersatz
- Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Im Rahmen der Prüfung von Gewährleistungsrechten sollte in jedem Fall auch auf eine etwa zu leistende Nutzungsentschädigung und die Kapitalverzinsunggeachtet werden.
Die Gewährleistung ist nicht mit der Garantie zu verwechseln.