Im Rahmen der Wandlung des KfZ erhält der Käufer den gezahlten Kaufpreis zurück. Dieser Betrag ist als "eingesetztes Kaptial" vom Verkäufer unter bestimmten Voraussetzungen zu verzinsen. Häufig wird hierfür der kaufmännische Zinssatz des Handelsgesetzbuches (HGB) verwendet. Dieser beträgt 5 %. Im Einzelfall können hier jedoch andere Werte maßgeblich sein.

Weitere Einzelheiten zur Verzinsung des eingesetzten Kapitals...

Die Geltendmachung von Zinsen ist im Übrigen häufig auch dann noch möglich, wenn das Fahrzeug bereits gewandelt wurde und der Kaufpreis bereits zurückerstattet ist. Unsere Anwälte beraten Sie gerne individuell.

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