Bei der Wandlung eines Fahrzeugs ist vom Käufer eine Nutzungsentschädigung für den PKW zu zahlen. In der Praxis sind sehr häufig Prozentwerte anzutreffen. Die Nutzungsentschädigung beträgt insoweit pro gefahrene 1.000 Kilometer dabei:

•0,67 % bei einer Gesamtfahrleistung von 150.000 Kilometern

•0,50 % bei einer Gesamtfahrleistung von 200.000 Kilometern

•0,40 % bei einer Gesamtfahrleistung von 250.000 Kilometern und

•0,33 % bei einer Gesamtfahrleistung von 300.000 Kilometern

Wie hoch die Gesamtfahrleistung des Fahrzeuges ist, hängt vom Typ des Fahrzeuges ab. Die Gesamtlaufleistung eines Transporters ist etwa höher, als die eines Sportwagens. Häufig berechnen Autohäuser die Nutzungsvergütung bei der Wandlung pauschal mit einem überhöhten Prozentsatz. Daher bietet sich die individuelle anwaltliche Überprüfung der Höhe der Nutzungsentschädigung für den Käufer an, um nicht übervorteilt zu werden.

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