NutzungsentschädigungEin häufiges Streitthema bei einer KFZ-Wandlung ist die Nutzungsentschädigung. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen zu hohen Zahlungspflichten des Autokäufers führen, die einen Großteil des rückzahlbaren Kaufpreises aufzehren. Insoweit lohnt es sich regelmäßig, der Nutzungsentschädigung ausreichende  Beachtung bei der Rückabwicklung eines Autokaufvertrages zu schenken.

Begriff der PKW-Nutzungsentschädigung

Mit der Nutzungsentschädigung erhält der Verkäufer eines PKW vom Käufer in den Fällen, in denen es zu einer Rückabwicklung des Kfz-Kaufvertrages kommt, einen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer. Sie ist also eine Art "Kilometergeld" des Käufers.

Höhe der PKW-Nutzungsentschädigung

Die Höhe der Pkw-Nutzungsentschädigung bei der Wandlung ist seit langem umstritten und wird bis heute immer wieder diskutiert (siehe: Einzelheiten der Nutzungsentschädigung für PKW). Sie hängt nach der aktuell überwiegenden Auffassung vom Bruttokaufpreis, der erwarteten Gesamtlaufleistung und den gefahrenen Kilometern ab. Es ergibt sich die folgende Berechnungsformel:

Nutzungsentschädigung = Bruttokaufpreis * gefahrene Kilometer / erwartete Gesamtlaufleistung

Stellt man die Berechnungsformel um, so können daraus Prozentwerte errechnet werden. Diese Prozentwerte sind in der Praxis ebenfalls sehr häufig anzutreffen. Die Nutzungsentschädigung beträgt insoweit pro gefahrene 1.000 Kilometer:

  • 0,67 % bei einer Gesamtfahrleistung von 150.000 Kilometern
  • 0,50 % bei einer Gesamtfahrleistung von 200.000 Kilometern
  • 0,40 % bei einer Gesamtfahrleistung von 250.000 Kilometern und
  • 0,33 % bei einer Gesamtfahrleistung von 300.000 Kilometern

Urteile zur Höhe der Nutzungsentschädigung

Nutzungsentschädigung PKWDer erwarteten Gesamtlaufleistung kommt eine zentrale Bedeutung für die tatsächliche Höhe der zu leistenden Nutzungsentschädigung zu.

Nachdem die Gesamtlaufleistung letztlich prognostiziert werden muss, kann eine allgemeinverbindliche Größe hier nicht angegeben werden. Dies ist auch deshalb nicht möglich, da eine Gesamtlaufleistung bei verschiedenen Fahrzeugen durchaus sehr unterschiedlich ausfallen kann. Weitere Einzelheiten der Nutzungsentschädigung für PKW ...

Zur Höhe der Nutzungsentschädigung existiert eine umfassende Rechtsprechung., an der sich die Parteien bei der Rückabwicklung eines Autokaufvertrages orientieren können. Wir stellen hierzu eine Übersicht über Urteile zur Höhe der Nutzungsentschädigung bei Pkw-Wandlung bereit.

Individuelle anwaltliche Rechtsberatung

Sollten Sie weitere Fragen zur individuellen Berechnung der PKW-Nutzungsentschädigung in Ihrem Fall haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Aufgrund einer Vielzahl von durchgeführten PKW-Wandlungen und der damit verbundenen Berechnung von Nutzungsentschädigungen haben wir umfassende Erfahrungen und können Ihnen eine fundierte Einschätzung Ihres Falles übermitteln.

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