Elektronik

2010 erwarb unser Mandant einen Seat Alhambra als Neuwagen im Wert von über 29.000 EUR. Zur Finanzierung schloss er einen Darlehensvertrag ab. Bereits nach kurzer Zeit bemerkte der Mandant ein Klappergeräusch im Türbereich. Wenig später bemerkte er auch, dass die Start-Stopp-Automatik des Fahrzeugs fehlerhaft sei. Unser Mandant wollte vom Kaufvertrag zurücktreten.

Der von uns vertretene Mandant befand sich wegen des Klappergeräuschs an den Türen mehrfach in der Werkstatt, wobei der Mangel nicht behoben worden sei. Anschließend erklärte er erstmals den Rücktritt vom Kaufvertrag, welcher von der Gegenseite abgelehnt wurde. Als sich daraufhin die Start-Stopp-Automatik als fehlerhaft gezeigt habe, forderte unser Mandant die Gegenseite zur Nachbesserung auf. Die Gegenseite erwiderte, dass die Mängel nicht nachvollziehbar wären und lehnte eine Nachbesserung ab.

Auch hinsichtlich der Start-Stopp-Automatik wurde nun der Rücktritt erklärt und Klage erhoben. Im Rahmen des Verfahrens wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt, welches die Geräusche im Türbereich bestätigte. Die Verkäuferin wurde zur Rücknahme des Fahrzeuges verurteilt.

Anzeige

Individuelle Beratung im Autorecht

Ein erfahrener Rechtsanwalt beantwortet individuell und kurzfristig alle autorechtlichen Fragen. Aufgrund langjähriger Erfahrung durch die Bearbeitung einer Vielzahl autorechtlicher Mandate bundesweit kennen die Anwälte der Automobilkanzlei die Besonderheiten des Autorechts im Detail (mehr über die Fälle). Gerne beraten wir telefonisch, per Video oder persönlich in der Automobilkanzlei in Berlin.  

 

Jetzt Termin vereinbaren >

Anzeige