Der von uns beratene Käufer eines Opel Astra OPC erwarb das Fahrzeug als Neuwagen im Jahr 2012 zum Preis von über 34.000 EUR. Zur Zahlung des Kaufpreises nahm er ein Darlehen auf. Nach den Angaben unseres Mandanten fehlte das OPC Leistungsmenü. Außerdem seien diverse Mängel am Fahrzeug aufgetreten. Deswegen wollte er den Vertrag rückabwickeln.
Der Mandant bemängelte, dass das von ihm gekaufte Fahrzeug nicht über ein OPC Leistungsmenü verfüge. Weiterhin sei der Lack besonders anfällig, was darauf hinweisen könnte, dass er nicht fachgerecht aufgetragen wurde, die Frontstoßfänger seien nicht ordnungsgemäß montiert und das Getriebe arbeite nicht einwandfrei. Auch bei mehrfachem Werkstattaufenthalt seien diese Mängel nicht behoben und das fehlende OPC Leistungsmenü nicht bearbeitet worden. Unser Mandant setze der Gegenseite eine Frist zur Reparatur der Mängel. Als diese verstrich lehnte die Gegenseite eine Nachbesserung ab.
Daraufhin erklärte unser Mandant den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Gegenseite lehnte diesen jedoch ab.
Es wurde Klage erhoben. Eine Entscheidung steht noch aus.