Lackierung

Unsere Mandantin erwarb im Jahr 2011 einen Opel Zafira Design im Wert von fast 20.000 EUR als Neuwagen. Bereits bei sowie kurz nach der Übergabe stellten sich laut Mandantin einige Mängel an der Lackierung des Fahrzeuges heraus. Aus diesem Grund wollte sie das Fahrzeug gegen ein neues Fahrzeug gleicher Art auswechseln lassen.

Die Mandantin bemerkte, dass nach der Erstlackierung im Werk eine großflächige Neulackierung vorgenommen worden sei. Dies zeige sich vor allem durch einen Farbunterschied. Weiterhin lägen verschiedenartige Farbabplatzungen und Kratzer am Fahrzeug vor. Auch bei mehrfachem Versuch der Nachlackierung sei keine fachgerechte, einheitliche Lackierung vorgenommen worden. Hierauf forderte unsere Mandantin eine Nacherfüllung in Form einer Nachlieferung. Die Gegenseite lehnte eine Nacherfüllung jedoch ab und führte an, dass das Fahrzeug in vertragsgerechtem Zustand sei.

Hierauf wurde Klage erhoben. Im Rahmen des Verfahrens konnten sich die Parteien im Vergleichswege auf eine Rücknahme des Fahrzeuges einigen.

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