Lackierung

Der von uns betreute Mandant erwarb einen BMW M3 Coupé im Jahr 2013. Bereits nach kurzer Zeit bemerkte er eine erhöhte Lackdichte, was auf eine Nacklackierung hindeuten könne, sowie zu große Spaltmaße zwischen den einzelnen Bauteilen des Fahrzeugs. Unser Mandant wollte nun wissen, ob und warum das Fahrzeug nachlackiert wurde und wollte eine Nachbesserung zur Beseitigung der Mängel.

Zufällig bemerkte unser Mandant, dass die Lackdichte am Fahrzeug wesentlich erhöht sei, was auf eine Nachlackierung hindeute. Außerdem seien die Spaltmaße zwischen den Bauteilen nicht ordnungsgemäß und ein PDC-Sensor habe sich aus der Halterung gelöst. Bei bestimmten Geschwindigkeiten kam es zudem nach seinen Angaben zu erheblichen Vibrationen an Fuhrwerk und Lenkung und das Fahrzeug erbringe nicht die angegebene Motorenleistung.

Der Aufforderung zur Aufklärung über den Lack kam die Gegenseite nach. Sie gab an, dass das Fahrzeug unfallfrei sei und die Lackierung im normalen Bereich liege. Eine Nachlackierung habe tatsächlich stattgefunden, jedoch nur, weil die Erstlackierung nicht vollkommen zufriedenstellend gewesen sei.

Bezüglich der beanstandeten Mängel forderte unser Mandant eine Nachbesserung, von der die Gegenseite, ohne die Mängel anzuerkennen, gebrauch machte.

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