Die Minderung beim Autokauf stellt eines von mehreren Gewährleistungsrechten dar. Sie führt dazu, dass der ursprünglich für ein mangelfreies Fahrzeug bezahlte Kaufpreis reduziert wird. Die Höhe der Minderung richtet sich danach, wie umfangreich der oder die Mängel sind. Es ist das Verhältnis zu ermitteln, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert des Fahrzeugs in mangelfreiem Zustand zum wirklichen Wert gestanden haben würde. Diese Ermittlung kann im Einzelfall schwierig sein. Gegebenenfalls ist ein Sachverständigengutachten einzuholen und/oder eine Schätzung durchzuführen.

Zu beachten ist, dass durch eine einmal vorgenommene Minderung der Mangel endgültig "abgegolten" ist. Es können deshalb zu einem späteren Zeitpunkt keine Gewährleistungsrechte wegen dieses Mangels mehr geltend gemacht werden. Dies kann z.B. problematisch sein, falls neue Mängel auftreten, die für sich alleine keine Rückabwicklung des Kaufvertrages rechtfertigen würden. Der Fahrzeugkäufer kann in diesen Fällen nicht mehr auf die "Minderungs-Mängel" zurückgreifen, um eine Rückabwicklung zu erreichen.

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