Schraubenschlüssel

Der von uns vertretene Käufer erwarb einen Mercedes Benz SLK 350 als Gebrauchtwagen. Er berichtete, dass der Verkäufer das Fahrzeug im Internet u.a. mit der Angabe "scheckheftgepflegt" beworben hat.

Bei einem Blick in den im Handschuhfach gefundenen "digitalen Servicebericht" habe er festgestellt, dass nicht alle Servicearbeiten nach den Vorgaben des Herstellers eingehalten wurden. Aus dem Bericht ginge insbesondere hervor, dass der "Service A" mit einer Verzögerung von 72 Tagen durchgeführt wurde. Zudem handele es sich bei dem Fahrzeug um ein "Vorserienfahrzeug", welches vor der eigentlichen Serienproduktion gefertigt wurde. Daraufhin wandte sich der Käufer an uns. Wir forderten die Gegenseite zur Rückabwicklung des Vertrages auf.

Der Verkäufer lehnte dies ab. Er ist der Auffassung, das Fahrzeug sei "scheckheftgepflegt", weil die Inspektionstermine im Wesentlichen eingehalten worden seien und eine "taggenaue Ausführung" durch die Angabe "scheckheftgepflegt" gerade nicht garantiert sei. Der Käufer erhob daraufhin Klage gegen den Verkäufer. Im Prozess wandte der Verkäufer unter anderem ein, dass der Service noch innerhalb der Kulanzzeit des Herstellers erfolgt sei und die Eigenschaft als "Vorserienfahrzeug" jedenfalls keinen Mangel des Fahrzeuges darstelle.

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