Elektronik

nser Mandant erwarb im Jahr 2011 einen Ford S-MAX Titanium im Wert von über 40.000 EUR als Neuwagen. Schon nach kurzer Zeit bemerkte er, dass die Elektronik mangelhaft sei, wobei der elektrische Schlüssel vom Fahrzeug nicht erkannt würde. Er wollte vom Kaufvertrag zurücktreten.

Laut Mandant wurde der elektrische Schlüssel durch das Fahrzeug nicht erkannt, weswegen das Fahrzeug nicht gestartet werden konnte. Auch nach vielen Reparaturversuchen sei dieses Problem nicht gelöst worden. Deswegen erklärte unser Mandant der Rücktritt vom Vertrag. Die Gegenseite sah die Rücktrittserklärung als berechtigt an.

Der Streit wurde außergerichtlich durch einen Vergleich beigelegt, durch den sich die Gegenseite verpflichtete, unserem Mandanten gegen Rückgabe des Fahrzeugs den gezahlten Kaufpreis zuzüglich Wartungskosten und Verzinsung des Kapitals, abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzuzahlen. Unser Mandant verpflichtete sich durch den Vergleich, einen anderen Ford S-MAX zu bestellen.

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