Schraubenschlüssel

Der von uns vertretene Mandant erwarb im Jahr 2013 einen VW Passat Variant als Gebrauchtwagen (Erstzulassung 2008) im Wert von fast 13.000 EUR. Er bemängelte, dass bereits nach kurzer Zeit die Fronttüren durchhingen und weitere Mängel auftraten. Aus diesem Grund wollte er vom Kaufvertrag zurücktreten.

Hauptsächlich bemängelte unser Mandant, dass die Türen durchhängen und eine ungleichmäßige Kraftübertragung vom Motor auf das Fahrwerk stattfände, wodurch das Fahrzeug beim Fahren ruckte. Auch nach zweimaligem Reparaturversuch konnten diese Mängel nicht beseitigt werden, besonders die Türen hingen nach den Angaben unseres Mandanten nach sehr kurzer Zeit wieder durch. Deswegen erklärte unser Mandant den Rücktritt vom Vertrag, den die Gegenseite mit der Begründung abwies, es Handle sich bei den aufgezeigten Problemen lediglich um normalen Verschleiß. Der Gegenseite wurde daraufhin eine weitere Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt. Als auch diese fehlschlug erklärte unser Mandant erneut den Rücktritt vom Vertrag, den die Gegenseite wiederum abwies.

Daraufhin wurde Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrags erhoben. Innerhalb des gerichtlichen Verfahrens verständigten sich die Parteien einvernehmlich auf eine Rücknahme des Fahrzeuges.

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