Nutzungsentschädigung

Unser Mandant forderte die Rückabwicklung eines Kaufvertrages wegen Mängelnam Fahrzeug. Die Verkäuferin stimmte der Wandlung eines Audi A6 Avant 3.0 TDI Quattro grundsätzlich zu. Sie bot die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 0,5 Prozent des Kaufpreises pro gefahrene 1.000 km an. Diese Konditionen waren für Käufer nicht akzeptabel. Wir machten die Ansprüche bei der Verkäuferin umfassend geltend.

Hinsichtlich der zu erstattenden Nutzungsentschädigung einigten sich die Parteien letztendlich auf 0,37 % des Kaufpreises pro gefahrene 1.000 km. Zusätzlich zahlte die Verkäuferin eine Kapitalverzinsung in Höhe von 5 Prozent p.a. auf den Nettoanteil des eingesetzten Kapitals und erstattete zum überwiegenden Teil die vom Käufer getätigten Aufwendungen (Inspektionen, Winterräder u.s.w.). Im Vergleich zum ersten Angebot der Verkäuferin konnten ca. 19.000 EUR mehr für den Mandanten realisiert werden.

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