AutomängelNach einem Autokauf können Mängel am Auto auftreten. Ein Mangel am Auto liegt insbesondere vor, wenn das Fahrzeug nicht die zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarte Beschaffenheit hat. Liegen Mängel vor, kann der Käufer Gewährleistungsrechte geltend machen. Die wichtigsten Mängel beim Autokauf werden nachfolgend allgemein vorgestellt.

Begriff des Mangels beim Autokauf

Ein Mangel am Auto liegt insbesondere vor, wenn dessen Sollbeschaffenheit, also die zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarte Beschaffenheit, von der tatsächlichen Beschaffenheit abweicht. Soweit eine Beschaffenheit nicht ausdrücklich vereinbart ist, liegt ein Mangel vor allem dann vor, wenn sich das Fahrzeug nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet

Sowohl die Existenz, als auch der Umfang des oder der Mängel kann problematisch sein. In Prozessen zur Wandlung wird gerade über diesen Punkt viel und umfassend gestritten. Oftmals ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens unausweichlich.

Arten von Mängeln

Mängel können beim Autokauf sehr unterschiedlicher Art sein. Nachfolgend wird eine Auswahl der wichtigsten Mängelarten dargestellt.

Funktionsbeeinträchtigung: Die Beeinträchtigung typischer Funktionen eines Autos können als Mängel zu qualifizieren sein. Ein Mangel kann z.B. bei einer unzureichenden Motorleistung, defekten Bremsen, einer undichten Karroserie oder fehlerhafter Fahrzeugelektronik vorliegen.

Qualitätsmangel: Mängel wegen der Qualität des Fahrzeugs können sich vor allem aus einer allgemein schlechten Verarbeitung oder aus der Verwendung defekter Materialien ergeben. Dabei kann es vorkommen, dass die einzelnen kleinen Fehler als solche noch nicht als erhebliche Mängel zu qualifizieren sind, jedoch die Vielzahl der Fehler insgesamt zu einem erheblichen Mangel führt. Man spricht dann auch gelegentlich von sog. Montags- oder Zitronenautos.

Stand der Technik: Ein Fahrzeug muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Andernfalls liegt ein Mangel vor. Die Schwierigkeit in der Praxis besteht hierbei darin, dass die entsprechende Beurteilung i.d.R. nur von einem Sachverständigen vorgenommen werde kann.

Falsche Angaben: Ein Mangel kann bereits dann vorliegen, wenn der Verkäufer in öffentlichen Äußerungen (z.B. in der Werbung) falsche oder irreführende Angaben zu Eigenschaften des Autos macht. Die Äußerung muss dabei eine konkrete Angabe wie z.B. den Kraftstoffverbrauch betreffen.

Tipp


Beispiele für Mängel beim Autokauf haben wir in einer Sammlung "Urteile zu Auto Mängel" zusammengestellt.


Feststellung / Bewertung von Mängeln

Die Frage, ob ein Mangel vorliegt, ist immer eine Frage des Einzelfalls, welche nur für ein konkretes Fahrzeug beantwortet werden kann. Auch wenn ein bestimmter Fahrzeugtyp häufig durch Mängel auffällt, kann alleine daraus noch nicht geschlossen werden, dass jedes Fahrzeug aus dieser Reihe mangelhaft ist. Es ist vielmehr das einzelne Auto zu betrachten und ggf. ein Gutachten zu diesem speziellen Auto einzuholen.

Die Feststellung eines Mangels muss unter Zugrundelegung objektiver Gesichtspunkte erfolgen. Rein subjektive Kriterien wie z.B. eine besonders sensible Geruchs- oder Geräuschempfindlichkeit genügen nicht. Es ist vielmehr erforderlich, dass ein durchschnittlicher Fahrzeugkäufer diese Empflindlichkeiten ebenfalls aufbringt. Insbesondere zu vermeintlich untypischen Fahrzeuggeräuschen existiert eine umfangreiche Rechtsprechung, die für verschiedene Einzelfälle zu durchaus unterschiedlichen Ergebnissen kommt.

Mängel müssen vorliegen

Für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten müssen der oder die Mängel vorliegen. Werden die Mängel beseitigt, so verliert der Fahrzeugkäufer regelmäßig seine Gewährleistungsrechte.

Dabei kommt es nicht darauf an, wer den Mangel beseitigt. Die Mangelbeseitigung kann sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer oder sogar von Dritten durchgeführt werden. Es kommt nicht darauf an, ob der Käufer mit der Beseitigung des Mangels einverstanden ist. Vorstellbar ist etwa auch eine Mangelbeseitigung gegen den Willen des Käufers. Auch dann verliert er seine Gewährleistungsrechte (eine andere Frage ist dabei allerdings, ob dem Käufer hierdurch andere/neue Rechte zustehen).

Tipp


Experten-Tipp: Der Autokäufer sollte für den Fall, dass er den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären will, darauf achten, dass eine Mangelbeseitigung nicht (mehr) stattfindet. Selbstverständlich gilt dies nur für die Fälle, in denen der Käufer nicht dazu verpflichtet ist, dem Verkäufer entsprechende Möglichkeiten zur Mangelbeseitigung bzw. Nachbesserung einzuräumen.


 

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