Nutzungsentschädigung

Die von uns vertretene Käuferin beauftragte uns mit der Wandlung des Kaufvertrages bezüglich ihres bei der Daimler AG erworbenen Mercedes-Benz G350 CDI im Wert von 83.500,00 EUR. Die Daimler AG zog vom Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 0,5% des Kaufpreises pro gefahrene 1.000 km ab (ca 11.000,00 EUR). Neben kleineren Beträgen begehrte die Käuferin vor allem Zahlung der Zinsen aus dem eingesetzten Kapital (ca. 5.900,00 EUR). Wir machten die Ansprüche bei der Verkäuferin umfassend geltend.

Daimler zahlte daraufhin die Kapitalverzinsung in Höhe von 5% des Kaufpreises aus. Es erfolgte auch eine Nachberechnung der von der Käuferin zu erstattenden Nutzungsentschädigung wegen der im Rahmen verschiedener Werkstattaufenthalte zurückgelegten Kilometer. Die Verkäuferin war jedoch unter anderem nicht bereit, die Nutzungsentschädigung in Höhe von 0,4% des Kaufpreises zu berechnen.

Daraufhin erhoben wir Klage zum zuständigen Gericht. Das Gericht holte ein Sachverständigengutachten ein. Der Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass für das Fahrzeug eine Nutzungsentschädigung von 0,4% des Kaufpreises je gefahrener 1.000 km angemessen ist. Daraufhin schloss die Beklagte mit der Klägerin einen Vergleich, durch den der Rechtsstreit zugunsten der Käuferin beendet wurde.

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