Voraussetzungen der Autogewährleistung

Die Gewährleistung beim Autokauf beinhaltet mit der Nacherfüllung, Rücktritt / Wandlung, Minderung, Schadenersatz und dem Ersatz vergeblicher Aufwendungen verschiedene Rechte, die dem Käufer eines mangelhaften Autos zustehen. Der Käufer kann dabei das ihm günstige Gewährleistungsrecht individuell wählen und teilweise auch mit anderen Rechten kombinieren. Garantien können Gewährleistungsrechte ggf. ergänzen. Gewährleistungsfristen begrenzen die Gewährleistungsrechte zeitlich. Sie sind im Einzelfall allerdings oftmals deutlich länger, als eigentlich erwartet.

Die Gewährleistungsfrist beim Autokauf hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sowohl der Beginn, als auch die Dauer und das Ende der Gewährleistung müssen individuell unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls bestimmt werden. In nicht wenigen Fällen ergibt sich dabei, dass die Gewährleistungsfrist deutlich länger ist, als ursprünglich angenommen.

Voraussetzungen der AutogewährleistungDie Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung" werden umgangssprachlich häufig synonym verwandt. Tatsächlich bestehen jedoch erhebliche Unterschiede. Die Gewährleistung ist gesetzlich garantiert und geregelt. Sie kann ggf. vertraglich modifiziert werden. Garantien sind vertragliche (Zusatz-) Leistungen, die immer gesondert vereinbart werden müssen. 

NutzungsentschädigungEin häufiges Streitthema bei einer KFZ-Wandlung ist die Nutzungsentschädigung. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen zu hohen Zahlungspflichten des Autokäufers führen, die einen Großteil des rückzahlbaren Kaufpreises aufzehren. Insoweit lohnt es sich regelmäßig, der Nutzungsentschädigung ausreichende  Beachtung bei der Rückabwicklung eines Autokaufvertrages zu schenken.

Der nachfolgende Beitrag vertieft die Übersicht zur PKW Nutzungsentschädigung. Er verdeutlicht die hohe wirtschaftliche Bedeutung der Nutzungsentschädigung und zeigt Einsparmöglichkeiten auf.