Sind die o.g. Voraussetzungen erfüllt, entsteht ein sogenanntes Rückgewährschuldverhältnis, welches den Verkäufer verpflichtet, den Kaufpreis gegen Rückgabe des Autos an den Käufer zurückzuzahlen. Damit erfolgt eine Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Daneben kommen weitere Ansprüche in Betracht, die der Autokäufer möglicherweise hat. So kann er insbesondere Ersatz verschiedener Aufwendungen und Schadenersatz verlangen. Auch die Verzinsung seines eingesetzten Kapitals (Kapitalverzinsung) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Gegenzug muss der Käufer für die mit dem Auto gefahrenen Kilometer Wertersatz, die sog. Nutzungsentschädigung leisten.
Weitere Einzelheiten zur Rückabwicklung des Kaufvertrags...