Grundsätzlich erfolgt die Rückgabe beim Leasing-Auto nach Erklärung des (Leasing-)Rücktritts. Es gelten dabei die gleichen Grundsätze wie bei der Wandlung eines gekauften KFZ.

Zu berücksichtigen sind jedoch die besonderen Rechte und Pflichten bei der Rückgabe des Leasingfahrzeuges. Häufig sehen die AGB des Leasinggebers vor, dass bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeuges ein Protokoll über den Zustand des Fahrzeuges zu unterzeichnen ist. Können sich die Vertragsparteien nicht einigen, ist eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.

Siehe auch: Die Kfz-Wandlung

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