Autokauf Der Autokauf steht im Zentrum des Autorechts. Während die eigentliche Abwicklung bzw. die Durchführung des Autokaufs relativ einfach abläuft (Auto gegen Geld), können in der Folge verschiedene Störungen auftreten. Die häufigsten Störungen und die damit verbundenen wichtigsten Rechte des Käufers werden nachfolgend dargestellt:

Anfechtung AutokaufvertragMit der erfolgreichen Anfechtung eines Auto-Kaufvertrages können im Ergebnis praktisch dieselben Resultate wie mit einem Kfz-Rücktritt erzielt werden. Der Kaufvertrag über das Auto kann rückabgewickelt werden. Die besondere Bedeutung der Anfechtung besteht darin, dass für die Anfechtung andere Voraussetzungen und Fristen als bei den Gewährleistungsrechten gelten. Auch wenn beispielsweise die Gewährleistung ausgeschlossen oder die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist, kann die Rückabwicklung des Autokaufvertrages ggf. noch durch eine Anfechtung erreicht werden.

Arglistige TäuschungEine arglistige Täuschung berechtigt zur Anfechtung des Autokaufvertrages und kann damit zur Rückabwicklung des Autokaufvertrages führen. Bei der arglistigen Täuschung handelt es sich in der Praxis des Autorechts um den wichtigsten Anfechtungsgrund. Eine Vielzahl von Verhaltensweisen können sich als arglistige Täuschung darstellen und kommen insoweit als Anfechtungsgrund in Betracht. Besonders praxisrelevante Anfechtungsgründe sind die Zusicherung nicht vorhandener Fahrzeugeigenschaften, z.B. die falsche Behauptung, das Fahrzeug sei unfallfrei. 

Der Gebrauchtwagenkauf von Privat ist regelmäßig für beide Vertragspartner, Käufer und Verkäufer, im Vergleich zu einem Fahrzeug(ver)kauf über einen Händler vorteilhaft. Der private Verkäufer kann einen höheren Verkaufspreis erzielen und der Käufer zahlt einen geringeren Preis, als dies bei einer Abwicklung über einen Händler der Fall wäre. Deshalb ist der Gebrauchtwagenkauf von Privat beliebt und weit verbreitet. Allerdings ist er nicht ohne Tücken.