Autokauf

Mit der erfolgreichen Anfechtung eines Auto-Kaufvertrages können im Ergebnis praktisch dieselben Resultate wie mit einem Kfz-Rücktritt erzielt werden. Der Kaufvertrag über das Auto kann rückabgewickelt werden. Die besondere Bedeutung der Anfechtung besteht darin, dass für die Anfechtung andere Voraussetzungen und Fristen als bei den Gewährleistungsrechten gelten. Auch wenn beispielsweise die Gewährleistung ausgeschlossen oder die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist, kann die Rückabwicklung des Autokaufvertrages ggf. noch durch eine Anfechtung erreicht werden.

Auf Kaufverträge über Gebrauchtwagen finden zunächst die allgemeinen (auto-) vertragsrechtlichen Grundlagen Anwendung. Als Vertragsparteien können sowohl Unternehmen, als auch Verbraucher (Private) Beteiligte des Gebrauchtwagenkaufvertrages sein. Je nach Beteiligten kann mehr oder weniger stark von den gesetzlichen Regelungen des Kaufrechts abgewichen werden. Besonders zu beachten ist, dass ohne gesonderte Regelungen auch beim Gebrauchtwagenkauf die allgemeinen gesetzlichen Regelungen gelten, wie sie insbesondere auch auf Neuwagen Anwendung finden. Gerade mit Blick auf die Gewährleistung kann dies zu erheblichen Abweichungen führen. Es empfiehlt sich deshalb regelmäßig eine gesonderte vertragliche Regelung zu treffen.
Der Gebrauchtwagenkauf von Privat ist regelmäßig für beide Vertragspartner, Käufer und Verkäufer, im Vergleich zu einem Fahrzeug(ver)kauf über einen Händler vorteilhaft. Der private Verkäufer kann einen höheren Verkaufspreis erzielen und der Käufer zahlt einen geringeren Preis, als dies bei einer Abwicklung über einen Händler der Fall wäre. Deshalb ist der Gebrauchtwagenkauf von Privat beliebt und weit verbreitet. Allerdings ist er nicht ohne Tücken.