Die erste Anlaufstation in Falle einer Wandlung des KfZ ist das Autohaus, bei dem Sie das KfZ erworben haben. Mit dem Hersteller haben sie keinen Autokaufvertrag geschlossen, so dass gegenüber diesem grundsätzlich keine Gewährleistung für das Auto gegeben ist.

Ein erfahrener Rechtsanwalt beantwortet individuell und kurzfristig alle autorechtlichen Fragen. Aufgrund langjähriger Erfahrung durch die Bearbeitung einer Vielzahl autorechtlicher Mandate bundesweit kennen die Anwälte der Automobilkanzlei die Besonderheiten des Autorechts im Detail (mehr über die