Ein Fahrzeug lässt sich wandeln, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Liegen diese vor, erfolgt die Wandlung bzw. der Rücktritt durch einseitige Erklärung des Käufers gegenüber seinem Verkäufer. Dabei können einige Besonderheiten auftreten, wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt, oder das Fahrzeug von einem Privaten gekauft wurde.

Siehe auch: Die Kfz-Wandlung,

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