Ein Fahrzeug lässt sich wandeln, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Liegen diese vor, erfolgt die Wandlung bzw. der Rücktritt durch einseitige Erklärung des Käufers gegenüber seinem Verkäufer. Dabei können einige Besonderheiten auftreten, wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt, oder das Fahrzeug von einem Privaten gekauft wurde.
Siehe auch: Die Kfz-Wandlung,

Ein erfahrener Rechtsanwalt beantwortet individuell und kurzfristig alle autorechtlichen Fragen. Aufgrund langjähriger Erfahrung durch die Bearbeitung einer Vielzahl autorechtlicher Mandate bundesweit kennen die Anwälte der Automobilkanzlei die Besonderheiten des Autorechts im Detail (mehr über die